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Feuerlöscher

Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN EN 3 und die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften.

 

Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen sind zu beachten!).

 

Die Überprüfung dient vor allem:

  1. der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
  2. der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers

 

Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde. Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben.